„Danke an mein ganzes Team, das sich täglich für einen fairen Wettbewerb einsetzt, die Bilanz für 2024 ist beeindruckend“, so die Generaldirektorin für Wettbewerb, Natalie Harsdorf.
Generaldirektorin präsentiert Tätigkeitsbericht 2024 der BWB im Parlament

Marktmachtmissbrauch
Die BWB verfolgt verstärkt Marktmachtmissbrauchsfälle, da diese besonders nachhaltig schädlich wirken. Hier kommen viele Beschwerden, insbesondere von KMUs. Im Jahr 2024 gab es drei Marktmachtmissbrauchsverfahren, davon konnten in zwei Fällen bereits Geldbußen beim Kartellgericht erreicht werden (das letzte Verfahren davor datierte aus 2009). Das Verfahren gegen die Österreichische Post AG wurde 2024 rechtskräftig abgeschlossen, das Kartellgericht verhängte eine Geldbuße iHv EUR 9,2 Mio. Auch das Verfahren gegen die Peugeot Austria GmbH wurde 2024 rechtskräftig abgeschlossen, eine Geldbuße iHv EUR 15 Mio. wurde verhängt. Im Juni 2024 stellte die BWB einen umfangreichen Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße und Abstellung der Zuwiderhandlung wegen Verstößen gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot gegen das Unternehmen „Brau Union“ sowie gegen deren haftenden Muttergesellschaft „Heineken“. Dem Unternehmen Heineken wird keine eigene Beteiligung an den Verstößen vorgeworfen.
Kartellverfolgung
Im Baukartellfall wurden sechs weitere Anträge gegen Unternehmen zur Verhängung einer Geldbuße am Kartellgericht eingebracht. Mit dem Stichtag 31.12.2024 wurden im Baukartell Geldbußen iHv EUR 192,58 Mio. vom Kartellgericht auf Antrag der BWB verhängt. Im Schweißtechnikkartell wurden alle Verfahren abgeschlossen, mit einer Summe an Geldbußen iHv EUR 4,375 Mio. Im Fassadenbaukartell wurden 2024 Geldbußen in der Höhe von EUR 160.000 verhängt.
Nach umfangreichen Ermittlungen in der Abfallwirtschaftsbranche stellte die BWB im Februar 2024 einen ersten Antrag auf Feststellung an das Kartellgericht gegen die erste Kronzeugin FCC Austria Abfall Service AG wegen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen. Im Oktober 2024 wurde der Feststellungsantrag gegen die FCC vom Kartellgericht rechtskräftig stattgegeben. Im September 2024 wurde ein weiterer Antrag auf Verhängung einer geminderten Geldbuße iHv EUR 7,085 Millionen beim Kartellgericht gegen die Kronzeugin Saubermacher Dienstleistungs AG gestellt. Mit weiteren Anträgen auf Geldbuße ist im Jahr 2025 zu rechnen.
Aufgriff wettbewerbsschädlicher Zusammenschlüsse; Anmeldepflicht
Insgesamt 352 nationale Zusammenschlüsse wurden vergangenes Jahr bei der BWB angemeldet. Die Servicestelle zur Beantwortung von Fragen rund um die Anmeldebedürftigkeit (POST-Anmeldepflicht@bwb.gv.at) behandelte 2024 36 Anfragen. In fünf Fällen wurde der Zusammenschuss unter Auflagen in Phase I und zwei Zusammenschlüsse in Phase II unter Auflagen freigegeben. Acht Anmeldungen wurden während Phase I und zwei in Phase II zurückgezogen.
Folgende Zusammenschlüsse wurden unter Auflagen gestellt:
- Prüfbericht zu den Zusammenschlüssen zwischen Rohrdorfer/ Asamer im Bereich Transportbeton (Phase II) (Link: Newsmeldung vom 07.01.2024)
- Markt für Vertrieb und das Service von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten: Zusammenschluss Miele/Metall (Phase II) (Link: Newsmeldung vom 11.06.2024)
- Markt für Anzeigen: Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien Beteiligungs GmbH / Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. (Phase I) (Link: Newsmeldung vom 09.07.2024)
- Markt für Messezentren: Zusammenschluss zwischen Messezentrum Salzburg GmbH und EAFINITY Beteiligungsverwaltungs GmbH (Phase I) (Link: Newsmeldung vom 10.07.2024)
- Markt für Glas- und Kunststoffprodukte für die Pharmaindustrie Zusammenschluss Gerresheimer/Bormioli (Phase I) (Link: Newsmeldung vom 19.11.2024)
- Prüfung von Verpflichtungszusagen am Markt für Bankomatenwartung: Diebold/Wincor (siehe Newsmeldung vom 19.12.2024)
- Prüfbericht zum Zusammenschluss Acerinox/Haynes (Phase I) (Link: Newsmeldungen vom 10.12.2024)
Behördenstruktur
2024 brachte strukturelle Neuerungen in der BWB: Drei neue Abteilungen, zwei Referate und ein Fachexperte für internationale Angelegenheiten wurden eingerichtet, um nachhaltig Effizienz und Qualität zu sichern. Aus dem Referat Forensik wurde im Jänner die Abteilung für Forensik, Datenanalyse und KI. Die Stabstelle wurde personell mit Ökonominnen und Ökonomen verstärkt und um die Zuständigkeiten Wettbewerbsmonitoring und Cartel-Screening erweitert.
Competition Advocacy; Kooperationen
Bewusstseinsbildung zum Thema Wettbewerb ist ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit.
Zum zehnten Mal in Folge durfte die BWB zum jährlichen Kartellrecht Moot Court am 7. Juni 2024 die Pforten öffnen. Der gemeinsam mit ELSA Austria (European Law Students‘ Association) und der Rechtsanwaltskanzlei DORDA Rechtsanwälte GmbH organisierte juristische Wettbewerb feierte 2024 sein elfjähriges Jubiläum. Dabei nahmen dieses Jahr acht Teams teil, die von renommierten Rechtsanwaltskanzleien betreut und bei der Vorbereitung für die mündliche Verhandlung unterstützt wurden. Insgesamt haben mehrere hundert Studierende inzwischen am Moot Court teilgenommen.
Die BWB, E-Control, Datenschutzbehörde, Finanzmarktaufsicht, Kommunikationsbehörde Austria, Schienen-Control, Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH sowie die Telekom-Control-Kommission gründeten das „Netzwerk Digitalisierung“. Im Zentrum steht der Austausch von sektorspezifischem Fachwissen unabhängiger Behörden zu Digitalthemen.
Mit dem Workshop „Compliance-Kompass“ etablierte die BWB gemeinsam mit dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ein interaktives Seminar zum Thema Compliance für Gemeinden. Konkretes Ziel ist die Bewusstseinsbildung sowie die Schaffung einer klaren Richtlinie für Rechtssicherheit bei Vergabe und Beschaffung.
Die BWB stärkte ihre Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg um ausschreibende Stellen gegen Kartellverstöße verstärkt zu sensibilisieren. Die gemeinsam erarbeitete Checkliste dient ausschreibenden Stellen als Werkzeug, um Kartellverstöße erkennen zu können und gegebenenfalls zu melden. Ausschreibende Stellen können in Zusammenarbeit mit der BWB präventive Maßnahmen ergreifen, um kartellrechtswidrigen Aktivitäten vorzubeugen.
Jährliche Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts
Die BWB veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Dieser ist nach Anhörung der Wettbewerbskommission vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und und Tourismus unverzüglich dem Parlament vorzulegen. Die Generaldirektorin wurde als Auskunftsperson geladen und präsentierte den Damen und Herren Abgeordneten den Bericht, anschließend stelle sie sich ihren Fragen. Der Tätigkeitsbericht wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie des Parlaments einstimmig zur Kenntnis genommen.
