Ziele der BWB
Die Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 1. Juli 2002 auf Grundlage des Wettbewerbsgesetzes gegründet. Sie ist eine weisungsfreie und unabhängige Behörde, die sich mit dem Aufgriff und den Ermittlungen von Verstößen gegen das Kartellgesetz sowie gegen das Europäische Wettbewerbsrecht beschäftigt.
Die Ziele der BWB gliedern sich in folgende vier Themenbereiche:
- Sicherung des Wettbewerbs
Das primäre Ziel der Bundeswettbewerbsbehörde stellt die Sicherung des Wettbewerbs in Österreich dar. Dabei stehen der BWB verschiedene Mittel zur Verfügung, welche die Sicherstellung dieses Ziels gewährleisten. Neben der Aufdeckung und Verfolgung von Kartellabsprachen sowie des Marktmachtmissbrauchs, der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen, kann die BWB unter anderem Branchenuntersuchungen durchführen. Zu den weiteren Kompetenzen der BWB finden Sie hier relevante Informationen.
- Bewusstseinsbildung
Um wettbewerbsrechtliche Vergehen im Vorhinein zu verhindern bzw. deren Aufdeckung zu erleichtern, ist es ein Ziel, das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung hinsichtlich Wettbewerbsverstößen zu fördern. Dies wird mittels Comeptition Advocacy und der Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt.
- Internationaler Austausch
Um Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen, Kartellrechtsverstöße leichter aufzudecken und Bewusstsein für das Kartellrecht zu schaffen bzw. zu verbessern, pflegt die BWB einen regen Austausch mit anderen europäischen Wettbewerbsbehörden und internationalen Organisationen. Dabei ist im bilateralen Austausch auch der gegenseitige Wissenstransfer von besonderer Bedeutung.
- Effizienzerhalt
Zudem ist der Effizienzerhalt wesentliches Ziel der BWB. Dabei handelt es sich besonders um geeignete, ausreichende personelle Ressourcen sowie die nötige Infrastruktur um die effektive und effiziente Aufrechterhaltung von Wettbewerb zu erhalten bzw. auszubauen. Wissens-, Qualitäts- und Personalmanagement sowie fachliche Aus- und Weiterbildung spielen dabei eine bedeutende Rolle.