Regulatoren und Aufsichtsbehörden
Regulatoren wurden für die Bereiche Energie, also Strom und Gas (E-Control), Rundfunk und Telekom (RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH und KommAustria, PCK und TKK), Schienenverkehr (SCG - Schienencontrol GmbH) eingerichtet. Es handelt sich dabei um „Sonderwettbewerbsbehörden" für jene Branchen, die während der letzten Jahre einem Liberalisierungsprozeß unterworfen wurden, in denen aber ein (natürlicher) Monopolbereich (Netz-, Leitungs- bzw. Schieneninfrastruktur) weiterhin besteht. Mit Ausnahme des Antrags auf Prüfung eines Zusammenschlusses kommt den Regulatoren ein Antragsrecht im kartellgerichtlichen Verfahren zu.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat bei der Anwendung des Kartellgesetzes auf die Vereinbarkeit mit Entscheidungen der Regulatoren hinzuwirken. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist befugt, den Regulatoren Informationen, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben bedürfen, nach den Grundsätzen des Datenschutzes zu übermitteln. Darüberhinaus kann die Bundeswettbewerbsbehörde die Regulatoren um Auskünfte und Stellungnahmen ersuchen und zu diesem Zweck, sämtliche Informationen zur Kenntnis zu bringen und Unterlagen zu übermitteln, die diese dafür benötigen.
Mit der Finanzmarktaufsicht existiert für den Bereich der Banken und Versicherungen eine eigene unabhängige Aufsichtsbehörde.