Wettbewerbsmonitoring
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist befugt ein Wettbewerbsmonitoring durchzuführen (§ 2 Abs 1 Z 5 WettbG).
Allgemein wird unter einem Wettbewerbsmonitoring eine systematische Erhebung quantitativer Wettbewerbsindikatoren in einer Vielzahl von Sektoren verstanden, die es erlaubt, die Wettbewerbsintensität dieser Sektoren untereinander und über die Zeit hinweg zu vergleichen. Damit stehen der BWB nunmehr weitergehende Ermittlungsinstrumente für die Zwecke des Monitorings zur Verfügung, wie insbesondere auch Auskunftsverlangen und Auskunftsbescheide. Vor der Gesetzesänderung konnte ein Monitoring nur auf Grundlage öffentlich zugänglicher Daten durchgeführt werden.
Zur Machbarkeit der Messung und Analyse der Unternehmenskonzentration in Österreich hat die BWB eine Studie beim WIFO in Auftrag gegeben Die Analyse des WIFO hat ergeben, dass ein Monitoring der Unternehmenskonzentration nach deutschem Vorbild in Österreich grundsätzlich implementiert werden kann. Die Unternehmenskonzentration ist dabei als Grundbaustein für ein Wettbewerbsmonitoring zu sehen.
Internationale Beispiele zeigen, dass die Einführung eines effektiven Wettbewerbsmonitorings kein einfacher und auch kein schneller Prozess ist. Eine erstmalige Umsetzung eines zweckmäßigen Monitorings in Österreich wird daher von der BWB sorgfältig geprüft und vorangetrieben. Anregungen können an wettbewerb[at]bwb.gv.at (Betreff: Wettbewerbsmonitoring) übermittelt werden.