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Weitergabe von Abgabesenkungen

Mit 01.01.2026 sind gem. § 6 Abs 1 Z 5b UStGLieferungen von chemischen, hormonellen und mechanischen Verhütungsmitteln sowie von Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art von der Umsatzsteuer befreit. Die BWB kann gem. § 2 Abs 1 Z6 WettbG eine Branchenuntersuchung einleiten, sofern die Umstände vermuten lassen, dass eine Missachtung der verpflichtenden Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 PreisG 1992 vorliegt.

Der Nullsteuersatz für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikanlagen unter den in § 28 Absatz 62 und 63 UStG genannten Voraussetzungen kam vom 01.01.2024 bis grundsätzlich 31.03.2025 zur Anwendung.