Weitergabe von Abgabesenkungen

Gem. § 28 Abs. 62 UStG 1994 fällt auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 bis 31.12.2025 keine Umsatzsteuer mehr an.

Prüfungskompetenz der BWB

Die Unternehmen haben die Steuersenkung verpflichtend an die Endkundinnen und -kunden weiterzugeben. Besteht der Verdacht, dass die Weitergabe nicht erfolgt, hat die Bundeswettbewerbsbehörde nach dem mit dieser Gesetzesnovelle eingefügten § 2 Abs. 1 Z 6 Wettbewerbsgesetz die Möglichkeit bei einer Vermutung von Verstößen gegen die entsprechende Preissenkungspflicht nach § 7 Preisgesetz 1992 - und somit auch iZm der Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf von PV-Anlagen - eine Branchenuntersuchung einzuleiten.