Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Barrierefreiheitserklärung

24/06/2026

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bwb.gv.at. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Unvereinbarkeit mit dem WZG 

  • C.9.1.2.1 – Nur Audio und nur Video (voraufgezeichnet): Einige aufgezeichnete reine Audio- oder Videoinhalte haben keine Text- oder Audioalternative.
  • C.9.1.3.1 – Info und Beziehungen: Manchmal ist die Struktur oder Bedeutung des Inhalts nur visuell und nicht für assistive Technologien lesbar.
  • C.9.1.4.1 – Verwendung von Farbe: Manchmal wird nur Farbe genutzt, um Bedeutung oder Funktion zu vermitteln.
  • C.9.1.4.3 – Kontrast (Minimum): Text und Textbilder erfüllen nicht immer den Mindestkontrast (Logos ausgenommen).
  • C.9.1.4.4 – Textgröße ändern: Einige Texte lassen sich nicht auf 200 % vergrößern, ohne Inhalt oder Funktion zu verlieren (Untertitel und Textbilder ausgenommen).
  • C.9.1.4.5 – Bilder von Text: Manchmal werden Textbilder statt echtem Text genutzt, obwohl sie nicht nötig und nicht anpassbar sind.
  • C.9.1.4.10 – Umfluss: Inhalte ohne 2D-Layout brechen beim Skalieren nicht um.
  • C.9.1.4.12 – Textabstände: Beim Anpassen des Textabstands gehen Inhalte verloren.
  • C.9.2.1.1 – Tastatur: Einige Funktionen lassen sich nicht mit der Tastatur bedienen.
  • C.9.2.1.2 – Keine Tastaturfalle: Wenn der Fokus auf einer Komponente liegt, kann er nicht nur mit der Tastatur entfernt werden; der Nutzer wird über alternative Methoden nicht informiert.
  • C.9.2.4.1 – Blockaden überspringen: Es gibt keine Möglichkeit, wiederkehrende Inhaltsblöcke zu überspringen.
  • C.9.2.4.7 – Sichtbarer Fokus: Bei einigen interaktiven Elementen ist der Tastatur-Fokus nicht sichtbar.
  • C.9.3.2.3 – Konsistente Navigation: Wiederkehrende Navigation erscheint nicht immer in derselben Reihenfolge.
  • C.9.3.3.2 – Beschriftung oder Anweisungen: Wenn eine Nutzereingabe nötig ist, fehlen Beschriftungen oder Anweisungen.
  • C.9.4.1.2 – Name, Rolle, Wert: Einige Komponenten geben Name, Rolle, Zustand oder Wert nicht korrekt an assistive Technologien weiter oder melden Änderungen nicht.
  • C.10.1.3.1 – Info und Beziehungen: In einigen Dokumenten ist die Struktur oder Bedeutung des Inhalts manchmal nur visuell und nicht für assistive Technologien lesbar.
  • C.10.1.4.3 – Kontrast (Minimum): In einigen Dokumenten erfüllen Text und Textbilder nicht immer den Mindestkontrast (Logos ausgenommen).
  • C.10.2.4.2 – Seiten-Titel: In einigen Dokumenten haben einige Bildschirme keinen Titel, der ihr Thema oder ihren Zweck beschreibt

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24/06/2026  erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA am 24/06/2026. 

Diese Erklärung wurde am 24/06/2026 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren