Online Shop hundeliebling.com verstieß gegen das UWG wegen der Verletzung der Impressumspflicht
Bei der BWB langte im März 2024 eine Beschwerde im Rahmen der Whistleblower-Plattform ein. Darin wurde das fehlende Impressum eines Online-Shop-Betreibers mit der Bezeichnung „Hundeliebling.com“ gerügt.
Im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr sind besondere Bestimmungen im E-Commerce-Gesetz enthalten, die Unternehmer, welche Produkte im Internet anbieten, einzuhalten haben. Darunter fallen auch Bestimmungen, die Unternehmer greifbar machen sollen. So haben sogenannte Diensteanbieter ihren Nutzern ständig unter anderem folgende Informationen leicht und unmittelbar bereitzustellen:
- Name des Dienstanbieters oder seine Firma;
- geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
- Kommunikationsdaten, einschließlich der elektronischen Postadresse;
- sofern vorhanden, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht;
- gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde;
- sofern er gewerberechtlichen oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, ein Hinweis auf diese Bestimmungen samt Zugang zu diesen sowie gegebenenfalls auf die Kammer, den Berufsverband oder dergleichen, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen wurde;
- sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die BWB übermittelte ein Abmahnschreiben
Auf der Webseite von Hundeliebling.com war das Impressum mangelhaft. Der Online-Shop-Betreiber stellte lediglich eine E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die übrigen zwingend anzuführenden Informationen fehlten. Daher übermittelte die BWB dem Online-Shop-Betreiber ein Abmahnschreiben mit der Aufforderung, der Impressumspflicht nachzukommen. Hundeliebling.com kam dieser Aufforderung in kürzester Zeit nach und ergänzte das Impressum um die fehlenden, zwingend anzuführenden Informationen.