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Informelle Einschätzung der Bundeswettbewerbsbehörde bei Rechtsauslegung von Kartellrecht

Es besteht die Möglichkeit sich an die Bundeswettbewerbsbehörde zu wenden, wenn eine Unsicherheit der Rechtsauslegung des Kartellrechts oder in Bezug auf die Zusammenschlusskontrolle vorliegt. 
Ziel ist es im Sinne der Prävention, Unternehmen bei der Einhaltung der Wettbewerbsregeln zu unterstützen. Diese Einschätzung soll eine Hilfestellung für Unternehmen sein. 
Zu beachten ist, dass eine informelle Einschätzung der BWB weder für andere nationale noch für europäische Behörden oder Gerichte verbindlich ist. Geänderte Umstände oder neu auftretende Erkenntnisse können zu einer abweichenden Beurteilung durch die BWB führen. 

Beispiele für jüngere Einschätzungen finden Sie in den Tätigkeitsberichten der BWB.
Ihr Anliegen können Sie direkt an wettbewerb[at]bwb.gv.at richten. 
Rechtsgrundlage: § 2 Abs 5 WettbG


Spezielle Anfragen:

Sie haben Fragen zur Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen?
Besteht Unklarheit darüber, ob ein Zusammenschluss anmeldepflichtig ist, bietet die BWB die Möglichkeit an, sich mittels E-Mail an folgende Postfach-Adresse zu wenden: 
POST-Anmeldepflicht[at]bwb.gv.at

Sie möchten einen komplexen Zusammenschluss anmelden?
Erweist sich ein Zusammenschluss bereits vorab als besonders komplex oder sind nach dem Zusammenschluss hohe Marktanteile zu erwarten, kann in zahlreichen Fällen die Durchführung eines Pränotifikationsgesprächs angezeigt sein. Ein solches Ersuchen ist per E-Mail an das Postfach POST-praenotifikation@bwb.gv.at zu richten.


Allgemeiner Kontakt:

wetttbewerb[at]bwb.gv.at
Tel: (+ 43 1) 245 08 0

Bundeswettbewerbsbehörde
Radetzkystraße 2
1030 Wien