Compliance

  • Allgemeines zum Thema Compliance
  • Warum sind Compliance Maßnahmen wichtig?
  • Praktische Guidelines und Leitfäden für eine umfassende Compliance in der BWB
  • Whistleblowing und HinweisgeberInnenschutz: Arbeiten Sie mit uns zusammen!
  • Möchten Sie uns in Kontakt treten?

Allgemeines zum Thema Compliance

Um Risiken zu minimieren und mögliche Schäden schon von Vorhinein zu verhindern, müssen interne Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme eingerichtet, überwacht und evaluiert werden. Dies ist sowohl für Unternehmen, öffentliche Stellen und Institutionen essenziell. 

Die BWB steht der öffentlichen Hand und der Wirtschaft als Partner in Sachen Compliance zur Seite und hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Bewusstsein für Compliance Themen zu stärken. 

Warum sind Compliance Maßnahmen wichtig?

       Zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

Gezielte Compliance Maßnahmen stellen Vorbeugung von Verstößen und deren Folgen dar. Verstöße gegen das Kartellrecht werden von der Europäischen Kommission und der Bundeswettbewerbsbehörde als nationale Vollzugsbehörde verfolgt.

Das Kartellgericht kann Geldbußen bis zu 10 % des Jahresumsatzes gegen Unternehmen verhängen, wenn diese gegen das Kartell- Missbrauchs- und Durchführungsverbot verstoßen oder nachträgliche Maßnahmen bei Zusammenschlüssen bzw. verbindliche Verpflichtungszusagen nicht einhalten.

Kommen Unternehmen Entscheidungen des Kartellgerichts nicht nach oder führt das Unternehmen bei der Anmeldung von Zusammenschlüssen unrichtige oder irreführende Angaben an, kann das Kartellgericht eine Geldbuße iHv bis zu 1 % des Jahresumsatzes verhängen. 

Bei einem Verstoß gegen das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz können Geldbußen von bis zu EUR 500.000,00 je Verstoß durch das Kartellgericht verhängt werden. 

Unternehmen oder deren Führungspersonen, die falsche, irreführende oder unvollständige Auskünfte geben oder einem behördlichen Bescheid nicht folgen, können mit bis zu 0,5 % bzw. 1 % des Jahresumsatzes bestraft werden. Auch das Nicht-Erscheinen zu einer behördlichen Ladung kann mit bis zu 1 % Geldstrafe geahndet werden.

     Die richtigen Maßnahmen schaffen Vertrauen.

Konsumentinnen und Konsumenten sowie Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartnern erwarten von Unternehmen das Risiko von Gesetzesverstößen so gering wie möglich zu halten.

    Compliance ist ein Wettbewerbsvorteil

Transparentes und rechtskonformes Handeln stärkt die Position von Unternehmen im Wettbewerb nachhaltig und schafft Vertrauen für Investitionen. 

Praktische Guidelines und Leitfäden für eine umfassende Compliance

Neben der Durchsetzung des Kartell- und Wettbewerbsgesetzes ist Prävention und die Bewusstseinsbildung eine weitere wesentliche Säule in der täglichen Arbeit der BWB. Dabei sensibilisiert die BWB Unternehmen und Institutionen durch fachlichen Austausch, Vorträge und Publikationen, wie etwa Leitfäden und Standpunkte zu unterschiedlichen kartellrechtlichen Schwerpunkten. Weitere Informationen unter Standpunkte.

Zudem setzt sich die BWB dazu ein mit verschiedenen Institutionen zusammenzuarbeiten, um Synergien zu schaffen und kartellrechtliche Themen zielgruppenspezifisch näher zu bringen. So können beispielsweise genannt werden:

  • Gemeinsame Veranstaltung und Broschüre der BWB und WKÖ „Kartellrecht und Compliance“. Weitere Informationen unter Broschüre „Kartellrecht und Compliance“
  • Gemeinsames Präventionsprojekt der BWB und des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention (BAK): Seminarreihe „Compliance-Kompass für Gemeinden. Die Guideline für Rechtssicherheit bei Vergabe & Beschaffung. Weitere Informationen unter Compliance-Kompass
  • Gemeinsamer Leitfaden der BWB und den Landesrechnungshöfen zu „Prävention und Erkennen von Vergabeabsprachen“ durch ausschreibende Stellen. Weitere Informationen unter BWB/LRH-Leitfaden

Compliance in der BWB

Compliance spielt in der BWB eine wichtige Rolle. In der BWB werden intern unterschiedliche Maßnahmen implementiert und Schulungen durchgeführt, die geeignet sind Fehlverhalten zu vermeiden.

Whistleblowing und HinweisgeberInnenschutz: Arbeiten Sie mit uns zusammen!

Die BWB verfügt seit 2018 über ein internetbasiertes anonymes Hinweisgebersystem. Die BWB ist als externe Meldestelle dazu befugt, Informationen von Hinweisgebenden, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, entgegenzunehmen und entsprechend dem Gesetz zu schützen.
Das Whistleblowing-System der BWB hat sich als Instrument der Kartellaufdeckung in der Vergangenheit bereits mehrfach bewährt.

Möchten Sie einen Sachverhalt anonym melden?  Weitere Informationen unter Whistleblower werden

Möchten Sie mit uns in Kontakt treten?

Bei weiterführenden Fragen steht das Referat Compliance, Risikomanagement und Whistleblowing für Auskünfte unter folgendem E-Mailpostfach zur Verfügung: Compliance[at]bwb.gv.at

Weil es uns um Fairness geht.