Große Streaming-Plattform verstieß gegen das UWG wegen der Verletzung der Impressumspflicht
Die BWB erhielt im Juni 2024 eine Beschwerde, dass das Streaming-Unternehmen auf seiner Webseite die im Rahmen der Impressumspflicht notwendigen Informationen nicht leicht auffindbar zur Verfügung gestellt hat.
Unternehmen verstoßen gegen die Bestimmungen der Impressumspflicht sowie gegen die Pflicht nach dem UWG, wesentliche Informationen über das Unternehmen auf Webseiten bereitzustellen, wenn diese Angaben über die Person, die Eigenschaften oder die Rechte des Unternehmens nicht leicht auffindbar und übersichtlich zur Verfügung gestellt werden.
Das Unternehmen ist ein weltweit tätiger, kostenpflichtiger Streaming-Dienst, der seinen Nutzerinnen und Nutzern über das Internet Zugang zu Filmen, Serien, Dokumentationen und Eigenproduktionen bietet.
Auf der Webseite des Unternehmens zur Kontaktaufnahme für Nutzerinnen und Nutzer erschien die Meldung: „Diese Information ist für Österreich nicht verfügbar.“ Erst nach längerer Suche auf der Webseite wurden die wesentlichen Informationen gefunden, die u. a. im Rahmen der Impressumspflicht anzugeben waren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen diese Informationen schnell und leicht auffindbar sein.
Die BWB bejahte aufgrund des breiten Bekanntheitsgrades des Unternehmens das öffentliche Interesse und ihre damit verbundene Zuständigkeit für den Fall. Seitens der Behörde wurde das betroffene Unternehmen um Stellungnahme gebeten. Dieses räumte die Rechtsverletzung ein und sagte eine umgehende Richtigstellung der Angaben auf der Website zu. Die Änderungen wurden auch zügig umgesetzt.
Die Befugnisse der BWB bei unlauterem Wettbewerb
Die BWB ist zur Erreichung ihrer Ziele, funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen zu verhindern, befugt, Unterlassungsansprüche nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geltend zu machen. Die BWB kann somit Beschwerden wegen unlauteren, aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken nachgehen und diese vor die Zivilgerichte bringen.