Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Bundeswettbewerbsbehörde verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarke:
Verifizierung amtssignierter Schriftstücke
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit unter folgender Adresse prüfen: https://www.signaturpruefung.gv.at
Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet die Bundeswettbewerbsbehörde folgende Möglichkeiten der Vorlage zur Echtheitsprüfung an:
Postalische Zusendung an die Adresse der Bundeswettbewerbsbehörde.
Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse
wettbewerb[at]bwb.gv.at oder direkt an die Mailadresse des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin lt. Briefkopf.
Im Fall der positiven Prüfung wird ihre Anfrage mit "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." und im Falle einer negativen Prüfung "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden." schriftlich beantwortet werden.