Bundeskartellanwalt
Neben der Bundeswettbewerbsbehörde wurde im Juli 2002 mit der Kartellgesetznovelle die weitere Amtspartei Bundeskartellanwalt, die dem Bundesminister für Justiz unterstellt ist, eingerichtet. Dieser ist zur Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts berufen. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben vom Kartellgericht unabhängig. Sowohl das Wettbewerbsgesetz als auch das Kartellgesetz sehen umfangreiche Zusammenwirkenspflichten zwischen der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt vor.