HinweisgeberInnenschutzgesetz in Kraft: Die BWB steht Whistleblowern als Meldestelle zur Seite
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde am 24.02.2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Damit werden sämtliche Unternehmen, aber auch die öffentliche Verwaltung verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzurichten, um Personen zu ermöglichen Verstöße zu melden.
Das HSchG ist die nationale Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937/EU) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Ziel der Richtlinie ist, eine effektivere Durchsetzung des Rechts aufgrund gemeinsamer Mindeststandards in den Mitgliedstaaten.
Die Richtlinie sieht im Wesentlichen vor, dass
- die Mitgliedstaaten interne und externen Meldestellen einrichten müssen,
- ein Schutz vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen aufgrund einer Meldung gewährleistet werden und
- Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz vorgesehen werden müssen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist gemäß § 15 Abs 2 HSchG als so genannte externe Meldestelle dazu befugt, Informationen von Hinweisgebenden die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen entgegenzunehmen, zu bearbeiten und gegebenenfalls an andere zuständige Behörden weiterzuleiten. Das bedeutet, dass es möglich ist direkt bei der BWB Verstöße zu melden.
Das Whistleblowingsystem der BWB
Die BWB kann im Bereich Whistleblowing bereits auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen. Seit Februar 2018 verfügt sie über ein internetbasiertes Hinweisgebersystem, welches sich auf die gesetzliche Grundlage des § 11b Abs 6 WettbG stützt.
Das Whistleblowingsystem der BWB ist über folgenden Link direkt erreichbar:
Hier gelangen Sie direkt zum Whistleblowing-System
Zur Unterstützung der Meldenden wurde ein eigenes Erklär-Video in deutscher und englischer Sprache erstellt, welches potentielle Hinweisgeber im Umgang mit der Kommunikation unterstützt und die Funktionen des Systems darlegt:
Kontakt zur BWB
Die Nutzung des Whistleblowingsystems kann einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung von kartellrechtlichen Verstößen leisten.
Die BWB steht für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
Dr. Marcus Becka, LL.M., MSc.
Leiter des Referats Compliance, Risikomanagement und Whistleblowing
marcus.becka[at]bwb.gv.at