Branchenuntersuchungen der BWB

Das Wettbewerbsgesetz definiert als eine der Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde das Durchführen allgemeiner Untersuchungen eines Wirtschaftszweiges, sofern die Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in dem betreffenden Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat seit Ihrem Bestehen einige sogenannte "Branchenuntersuchungen" durchgeführt, deren Ergebnisse hier zu finden sind.