Memorandum of Understanding
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist auch daran interessiert, mit anderen nationalen Wettbewerbsbehörden auf einer langfristigen Basis bilateral zu kooperieren. Als Grundlage dafür kann als Ergebnis ein "Memorandum of Understanding" unterzeichnet werden. Ziele sind vor allem die Beziehungen zwischen den Wettbewerbsbehörden und damit die Durchsetzung von Wettbewerbsvorschriften auf nationaler Ebene zu stärken.
Weitere Hauptgründe für diese Form der Kooperation sind Erfahrungs- und Wissensaustausch zu verstärken, einen Austausch auf Grundlage von spezifischen Fallproblematiken zu ermöglichen sowie die internationalen Ermittlungsmaßnahmen zu verbessern.