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BWB veröffentlicht Prüfbericht zu den Zusammenschlüssen zwischen Rohrdorfer/Asamer im Bereich Transportbeton

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat drei Erwerbsvorgänge zwischen Rohrdorfer und Asamer (angemeldet unter BWB/Z-6472, BWB/Z-6752 und zuletzt BWB/Z-6776) sowie zwei mit diesen Vorhaben zusammenhängende Transaktionen geprüft. Die betroffenen Geschäftszweige umfassten die Bereiche Transportbeton, Zuschlagstoffe und Zement.

Zum Verfahrensablauf

Das Unternehmen Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH („Rohrdorfer“) beabsichtigte im Jänner 2024 zunächst 49% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH zu erwerben (Z-6472).

Vor dem Hintergrund einer nach Ansicht der BWB enger vorzunehmenden geographischen Marktabgrenzung und daraus resultierender horizontaler Bedenken war der Zusammenschluss zu BWB/Z-6472 nach Auffassung der BWB in seiner ursprünglich angemeldeten Form nicht freigabefähig, sondern bedurfte einer vertieften Prüfung durch das Kartellgericht. Die BWB stellte daher vor Ablauf der Frist einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht (siehe Pressemitteilung vom 22.02.2024).

Der im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens bestellte Sachverständige bestätigte die wettbewerblichen Bedenken der BWB, woraufhin die Anmelderinnen die Anmeldung zurückzogen (siehe Pressemitteilung vom 16.07.2024) und gleichzeitig ihr weiterhin bestehendes Interesse an der Durchführung ihrer Vorhaben bekundeten.

Erneute Anmeldungen von zwei Transaktionen

Die Unternehmen meldeten die Vorhaben mit zwei weiteren Transaktionen im Oktober und November 2024 bei der Bundeswettbewerbsbehörde an:

  • BWB/Z-6752: Erwerb von 49 % der Anteile an und gemeinsamer Kontrolle über Asamer Baustoffe Holding GmbH & Co KG und Asamer Baustoffe Holding GmbH (beide Ohlsdorf Österreich) durch Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, Rohrdorf, Deutschland
  • BWB/Z-6776  Erwerb von 49 % der Anteile an und gemeinsamer Kontrolle über ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH (Ohlsdorf, Österreich) durch Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, Rohrdorf, Deutschland

Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde in den Märkten Transportbeton, Zuschlagstoffe und Zement.

Im Rahmen der Ermittlungen zu BWB/Z-6752, BWB/Z-6776 und insbesondere zu BWB/Z-6472 erhob die BWB dabei umfangreiche Daten und führte Marktbefragungen durch.

Über hundert Kundinnen und Kunden und zahlreiche Wettbewerberinnen und Wettbewerber auf den relevanten Märkten wurden befragt. Dabei ergaben sich Zweifel an den von den Anmelderinnen vorgenommenen Marktabgrenzungen in den Bereichen Transportbeton, Zuschlagstoffe und Zement. Insbesondere ergaben sich horizontale Bedenken hinsichtlich hoher gemeinsamer Marktanteile der beteiligten Unternehmen und einer Konzentrationszunahme auf den Märkten für Transportbeton in Oberösterreich und Wien, welche sich negativ auf den Wettbewerb ausgewirkt hätten, etwa durch höhere Preise und schlechteren Konditionen für Abnehmerinnen und Abnehmer.

Verpflichtungszusagen

Auf Basis der Ermittlungsergebnisse der BWB und den Erkenntnissen des Sachverständigen wurden schließlich strukturelle Abhilfen gefunden, welche in der Lage sind, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen:

  • Veräußerung der Rohrdorfer Transportbetonwerke in Linz und Wels (hinsichtlich des oberösterreichischen Transportbetonmarktes)
  • Entflechtung zwischen Asamer und der Strabag bzw eine Übernahme von zwei Transportbetonwerken der Asamer durch die Strabag (hinsichtlich des Wiener Transportbetonmarktes).

Diese „vorbereitenden“ Transaktionen wurden in der Folge bei der BWB angemeldet (BWB/Z-6766 und BWB/Z-6698) und freigegeben. Die wettbewerblichen Auswirkungen dieser Transaktionen auf die Transportbetonmärkte in Wien und in Oberösterreich wurden von der BWB mittels Simulationen geprüft und führten in Verbindung mit – im Rahmen der Anmeldungen eingebrachten – Verpflichtungszusagen (in Form zeitlicher Beschränkungen der primären Zusammenschlussvorhaben) letztlich zur Freigabe der Rohrdorfer-Asamer Transaktionen in Phase I.

Die Zusammenschlussvorhaben BWB/Z-6752 und BWB/Z-6776 wurden daher von der BWB jeweils durch Fristablauf mit 26.11.2024 bzw. mit 20.12.2024 freigegeben.

Prüfbericht Rohrdorfer/Asamer (BWB/Z-6472, Z-6752 und Z-6776)