Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
lng. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. & Co KG; TB-Werk Linz; TB-Werk Wels
BWB/Z-6766
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb der derzeit von der Rohrdorfer Transportbeton GmbH betriebenen Transportbetonwerke Linz und Wels durch die Inq. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG.
Betroffener Geschäftsbereich : Transportbeton.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.12.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2024 weggefallen.