Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH; ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH
BWB/Z-6472
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, Rohrdorf, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 49 % der Anteile an und gemeinsamer Kontrolle über ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH, Ohlsdorf, Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Frischbeton (Transportbeton).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hatte am 31.01.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages auf sechs Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängerte sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien auf sechs Wochen. Somit endete die Frist am 21.02.2024.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 12.07.2024 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.