Der Zusammenschluss wurde am 10.01.2024 bei der BWB angemeldet (BWB/Z-6472).Das Unternehmen Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH („Rohrdorfer“) beabsichtigte 49% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH („Asamer“) zu erwerben. Die BWB stellte im Februar 2024 einen Prüfungsantrag auf vertiefte Prüfung beim Kartellgericht, weil sich im Rahmen der Prüfung horizontale Wettbewerbsbedenken auf dem Markt für Transportbeton in Oberösterreich ergaben. Dadurch hätten sich nach Ansicht der BWB höhere Preise oder schlechtere Konditionen durch den Zusammenschluss für Abnehmerunternehmen von Transportbeton in Oberösterreich ergeben können. Das Vorhaben war daher aus Sicht der BWB in der angemeldeten Form nicht genehmigungsfähig (siehe auch Pressemeldung vom 22.02.2024).
Nach Ansicht der BWB konnten die wettbewerblichen Bedenken auch in Phase II vor dem Kartellgericht nicht ausgeräumt werden. Letztlich zog Rohrdorfer am 12.07.2024 die Anmeldung des Zusammenschlusses zurück. Damit bleibt das Durchführungsverbot, vorbehaltlich einer Neuanmeldung/-prüfung, aufrecht. Vor diesem Hintergrund hat die BWB ihren Antrag auf Überprüfung des angemeldeten Zusammenschlusses vom 21.02.2024 spiegelgleich zurückgezogen. Dabei handelt es sich um einen rein prozessual rechtlichen Schritt.