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BWB hält die von Diebold abgegebenen Verpflichtungszusagen am Markt für Bankomatenwartung nach Überprüfung weiter für notwendig

Der im Jahr 2016 bei der BWB angemeldete Zusammenschluss BWB Z-3019 zwischen den beiden Unternehmen Diebold, Incorporated, North Canton, USA ("Diebold") und Wincor Nixdorf AG, Paderborn, Deutschland ("Wincor Nixdorf") wurde nur unter bindenden Verpflichtungszusagen von der BWB freigegeben.

Der Zusammenschluss betraf in erster Linie sogenannte Financial Self-Service Solutions, dh Hardware, Software und damit verbundene Dienstleistungen für kundenbediente Selbstbedienungsautomaten im Bankenbereich. Darunter sind insbesondere Geldausgabe- und Geldeinzahlungsautomaten, Cash Recycler, Kontoauszugsdrucker, Kontoserviceterminals und Münzzähler ("FSS-Automaten") zu verstehen.

Antrag auf Abänderung der Verpflichtungszusagen durch Diebold

Im Jahr 2023 wurde von der Diebold Nixdorf GmbH die Abänderung der Verpflichtungszusagen beantragt. Daraufhin führte die BWB eine umfassende Marktbefragung durch. Im Zuge dieser wurden Wettbewerber und (potentielle) Kunden (insb Banken) in den Märkten

  • Herstellung und Vertrieb von FSS-Hardware und
  • FSS-Wartung umfassend befragt.

Im Ergebnis werden die bestehenden Verpflichtungszusagen als für weiterhin erforderlich erachtet, um wettbewerbliche Bedenken im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss auszuräumen. Eine Änderung der maßgeblichen Umstände, die zu einer Änderung oder Aufhebung der Verpflichtungszusagen führen könnte, ist nicht eingetreten.

Der Zweck der Verpflichtungszusagen besteht insbesondere darin, den Wettbewerb bei der Wartung der FSS-Automaten zu schützen, dies angesichts der starken Marktposition von Diebold Nixdorf beim Vertrieb der Geräte. Kundinnen und Kunden von Diebold Nixdorf sollen die in regelmäßigen Intervallen nötige Wartung der FSS-Automaten auch durch unabhängige Wartungsdienstleistungsfirmen oder kundeninterne Serviceteams durchführen können. Die Verpflichtungszusagen garantieren den dafür nötigen Zugang zu technischen Informationen, Support, Originalersatzteilen u.a. von Diebold. Nach dem Wortlaut der Verpflichtungszusagen ist dieser Zugang gegen „angemessenes Entgelt“ zu gewährleisten. Im Abänderungsverfahren wurde klargestellt, dass ein solches Entgelt jedenfalls die mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten deckt.

Folgende weiterhin bindende Verpflichtungszusagen traten im Jahr 2016 in Kraft:

  • Verpflichtung zur Interoperabilität der FSS-Automaten von Diebold Nixdorf mit FSS-Automaten Software Dritter.
  • Verpflichtung, die Wartung der FSS-Automaten von Diebold Nixdorf in Österreich durch Kunden und unabhängige Dienstleister zu ermöglichen.
  • Unterstützung in Bezug auf das bestehende Portfolio von FSS-Automaten.

Verpflichtungszusagen BWB/Z-3019: Diebold / Wincor Nixdorf