Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Diebold, Incorporated; Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft - BWB/Z-3019 | Bundeswettbewerbsbehörde

Diebold, Incorporated; Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft

BWB/Z-3019

11.04.2016

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb alleiniger Kontrolle über Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (Paderborn, Deutschland) durch Diebold, Incorporated (North Canton, USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich financial self-service solutions (IT-Lösungen für Banken).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2016.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Im Hinblick auf die vom Anmelder abgegebenen Verpflichtungszusagen wurde kein Prüfungsantrag gestellt. Gesetzliche Grundlage ist § 17 Abs 2 2. Satz KartG.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2016 weggefallen.

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