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Durchführung des Zusammenschlusses zwischen Messezentrum Salzburg GmbH und EAFINITY Beteiligungsverwaltungs GmbH unter Auflagen gestellt

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.05.2024 der Zusammenschluss zwischen Messezentrum Salzburg GmbH (iF „MSZ“) und EAFINITY Beteiligungsverwaltungs GmbH (iF „EAFINITY“) angemeldet. Nach einem Antrag auf Verlängerung der vierwöchigen Prüfungsfrist um zwei Wochen verlängerte sich diese auf 08.07.2024. Die Durchführung des Zusammenschlusses wurde unter Auflagen gestellt.

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben (BWB/Z-6594) hatte den Erwerb von 100% der Anteile an der EAFINITY durch MSZ von RX Salzburg GmbH zum Inhalt. RX Salzburg GmbH hat ihren Messebetrieb (Veranstaltung der Messen „Alles für den Gast“, „Hohe Jagd & Fischerei“, „Bauen und Wohnen“ und „AutoZum“ und weiterer Messen in Salzburg und der Messen „Elektrofachhandelstage“ und „Smart Automation Austria“ in Linz) zuvor in EAFINITY eingebracht.

Auflagen zur Gewährleistung eines effektiven Wettbewerbs

Im Rahmen einer Befragung von Marktteilnehmern und nach Einholung weiterer Informationen durch die BWB wurde bekannt, dass MSZ mit dem Zusammenschlussvorhaben über EAFINITY auch eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an der Design Center Linz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG (iF „Design Center Linz“) übernehmen wird. MSZ und das Design Center Linz sind am Markt für Messezentren im Bereich der Vermietung von Messeflächen an Messeveranstalter Konkurrenten. Mit der Minderheitsbeteiligung am Design Center Linz gehen auch Zustimmungs-, Informations- und Kontrollrechte einher. Aus Sicht der Bundeswettbewerbsbehörde führt dies zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da das MSZ wettbewerbssensible Informationen eines direkten Wettbewerbers erhalten könnte.

MSZ hat sich zur Einhaltung verbindlicher Auflagen (Verpflichtungszusagen) verpflichtet, womit sie auf diese Zustimmungs-, Informations- und Kontrollrechte verzichtet und keine Vertreter in den Beirat des Design Center Linz entsenden wird.

Die Verpflichtungszusagen sind aus Sicht der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts ausreichend, um die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.

Verpflichtungszusagen Z 6504 Messe Salzburg GmbH; EAFINITY Beteiligungsverwaltungs GmbH