Am 30.06.2023 brachte die BWB einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Fronius beim Kartellgericht ein. Die BWB erhielt Hinweise über ihr anonymes Whistleblower-System über Verstöße gegen das Kartellgesetz in den Vertriebsverträgen des Unternehmens. Die Verträge beinhalteten kartellrechtswidrige Vereinbarungen über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote im Rahmen des Vertriebssystems für den Vertrieb im Bereich der Schweißtechnik (siehe Pressemitteilung vom 04.07.2023). Fronius war an kartellrechtswidrigen Vereinbarungen mit seinen Vertragshändlern im Zeitraum von 26.01.2007 bis 02.07.2021 in ganz Österreich beteiligt.
Das Unternehmen Fronus erhielt den Kronzeugenstatus. Seitdem kooperierte das Unternehmen kontinuierlich und umfassend mit der BWB. Die Geldbuße wurde in weiterer Folge mit EUR 3 Mio konkretisiert (siehe Pressemitteilung vom 30.10.2023).
Die Verfahren gegen weitere betrroffene Unternehmen wurden bereits abgeschlossen. Gegen Haberkorn wurde eine Geldbuße in Höhe von EUR 870.000 (siehe Pressemitteilung vom 13.03.2024) und gegen Zultner eine Geldbuße in Höhe von EUR 505.000 (siehe Pressemitteilung vom 28.03.2024) bereits rechtskräftig verhängt.
Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Schweißtechnik-Kartell sind nun rechtskräftig abgeschlossen. Erhält die BWB neue Hinweise, kann ein Ermittlungsverfahren erneut eingeleitet werden.