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BWB stellt Geldbußenantrag wegen kartellrechtswidriger Vereinbarungen gegen die Fronius International GmbH

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 30.6.2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen das Unternehmen Fronius International GmbH („Fronius“) beim Kartellgericht gestellt.

Die BWB erhielt über ihr anonymes Hinweisgebersystem („Whistleblowing“) Hinweise zu den Vertriebsverträgen von dem Unternehmen Fronius mit seinen Vertriebspartnern. Die Vertriebsverträge enthielten kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverboten im Rahmen des Vertriebssystems für den Vertrieb im Bereich Schweißtechnik.

Betroffen von den Zuwiderhandlungen ist der Handel von Schweißtechnikprodukten im B2B Bereich in Österreich.

Fronius erhielt Kronzeugenstatus

Die BWB startete Ermittlungen im August 2020. Fronius stellte im Juli 2021 einen Kronzeugenantrag und kooperierte seitdem kontinuierlich und umfassend.

Die BWB beantragte beim Kartellgericht die Verhängung einer angemessenen Geldbuße. Derzeit finden „Settlementgespräche“ für eine mögliche spätere Konkretisierung der Geldbußenhöhe durch die BWB unter Einbindung des Bundeskartellanwalts statt.

Das Unternehmen Fronius International GmbH

Fronius International GmbH ist ein österreichisches Unternehmen mit Sitz in Pettenbach in Oberösterreich. Das Unternehmen ist international in den Bereichen Schweißtechnik, Photovoltaik und Batterieladetechnik tätig.

Weitere Ermittlungen

Es laufen derzeit gegen weitere Unternehmen Ermittlungen. Die BWB wird zeitnah weitere Bußgeldanträge an das Kartellgericht stellen.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.

Hinweisgebersystem

Die Nutzung des Whistleblowingsystems kann einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung von kartellrechtlichen Verstößen leisten, mehr Informationen finden sich dazu HIER.