Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

REWE International AG meldet geplante Übernahme von 21 Unimarkt Standorten bei der BWB an

Nach vorangehenden Pränotifikationsgesprächen hat REWE International AG (REWE) den geplanten Zusammenschluss am 18.12.2025 bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet. Die BWB hat vier Wochen Zeit die Übernahme der Standorte zu prüfen. Eine Verlängerung auf zwei zusätzliche Wochen ist möglich, wenn das Unternehmen dies beantragt.

REWE beabsichtigt die Übernahme folgender 21 UNIMARKT-Standorte:

  1. Hauptstraße 33, 4770 Andorf
  2. Auleitenstraße 1, 4890 Frankenmarkt
  3. Hauptstraße 63, 4673 Gaspoltshofen
  4. Vogeltennstraße 2, 4293 Gutau
  5. An der Kreuzstraße 2, 4792 Münzkirchen
  6. Linzerstraße 24, 4501 Neuhofen an der Krems
  7. Bahnhofstraße 11, 4720 Neumarkt im Hausruckkreis
  8. Kammer, 4974 Ort im Innkreis
  9. Marktstraße 3, 4760 Raab
  10. Linzer Straße 15, 4840 Vöcklabruck
  11. Stelzhamerstraße 17, 4870 Vöcklamarkt
  12. Markt 23f, 4391 Waldhausen
  13. Weitersfelden 116, 4272 Weitersfelden
  14. Roseggerstraße 19, 8184 Anger
  15. Eibiswald 477, 8552 Eibiswald
  16. Hausmannstättener Straße 78, 8072 Fernitz
  17. Grazerstraße 30, 8403 Lebring
  18. St. Oswald 65, 8113 St. Oswald ob Plankenwarth
  19. Dietmannsdorferstraße 346, 8181 St. Ruprecht
  20. Schwarzer Weg 1, 3363 Neufurth
  21. Moidrams 99, 3910 Zwettl

Wettbewerbsanalyse
Siehe dazu weitere Informationen zur Marktabgrenzung und Analyse in der Pressemitteilung vom 17.12.2025.

Weitere Vorgehensweise
Die BWB hat bis 15.01.2026 die Übernahme zu prüfen. Das Unternehmen kann eine Prüfung um zwei Wochen verlängern, wenn es notwendig erscheint. Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde eine schriftliche Äußerung abgeben. Können für einen bestimmten Standort, keine Wettbewerbsprobleme festgestellt werden, kann die Übernahme freigegeben werden.

Stellt die BWB Wettbewerbsprobleme fest, kann der Zusammenschluss in Phase 1 unter Auflagen gestellt werden. Bestehen weiter wettbewerbliche Bedenken, kann die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt (BMJ) einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht stellen (Phase 2).

Update 09.01.2026: Das Unternehmen hat die Verlängerung der Prüffrist auf zwei Wochen beantragt. Damit endet die Prüffrist am 29.01.2026.

Update 28.01.2026: REWE hat aus unternehmensinternen Gründen die Zusammenschlussanmeldung dahingehend angepasst, dass diese den geplanten Erwerb des Standorts Grazerstraße 30, 8403 Lebring nicht mehr umfasst. In Bezug auf alle anderen Standorte bleibt die Anmeldung aufrecht. Die Anmeldung umfasst daher nur noch 20 Standorte.

Kontakt: BWB Bundeswettbewerbsbehörde


Z-7180 REWE Group; Übernahme von 21 Standorte der UNIMARKT Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG