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SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft meldet geplante Übernahme von 23 Standorten bei der BWB an

Nach vorangehenden Pränotifikationsgesprächen hat Spar den geplanten Zusammenschluss am 17.12.2025 bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet. Die BWB hat vier Wochen Zeit die Übernahme der Standorte zu prüfen. Eine Verlängerung auf zwei zusätzliche Wochen ist möglich, wenn das Unternehmen dies beantragt.

SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft („Spar“) beabsichtigt die Übernahme folgender 23 UNIMARKT-Standorte:

  1. Adnet 400, 5421 Adnet

  2. Altaussee 160, 8992 Altaussee

  3. Ischlerstraße 317, 8990 Bad Aussee

  4. Hauptplatz 22–25, 8330 Feldbach/Thaller

  5. Dr.-Renner-Straße 1, 4210 Gallneukirchen

  6. Waltendorfer Hauptstraße 121, 8042 Graz

  7. Hauptstraße 69, 4232 Hagenberg

  8. Heiligeneich, Raiffeisenplatz 7, 3452 Atzenbrugg

  9. Untere Gewerbezeile 1, 4202 Hellmonsödt

  10. Gewerbepark Süd 1, 3052 Innermanzing

  11. Kellau 195, 5431 Kuchl

  12. Ludersdorf 193, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf

  13. Hauptstraße 570, 3034 Maria Anzbach

  14. Grimburgstraße 2, 3124 Oberwölbling

  15. Sebersdorf 312, 8272 Sebersdorf

  16. Oberwarterstraße 339, 7535 St. Michael im Burgenland

  17. Steyer-Chirstkindl, Aschacherstraße 25, 4400 Steyr 

  18. Thalstraße 301, 8051 Thal

  19. Stubalpenstraße 10, 8741 Weißkirchen

  20. Gleinkerseestraße 32, 4580 Windischgarsten

  21. Stadtplatz 6, 8680 Mürzzuschlag

  22. Lendplatz 395, 8970 Schladming

  23. Bräuhof 42, 8993 Grundlsee


Pränotifikationsgespräche

Bereits vor einer möglichen Fusion steht die BWB für wettbewerbliche Klärungen zur Verfügung. Sowohl Unimarkt als auch Spar nahmen diese Möglichkeit in Anspruch. 
Unimarkt nahm vor Bekanntgabe des Marktrückzugs Kontakt mit der BWB Kontakt auf. Weiters stellte das Unternehmen Informationen hinsichtlich der geplanten Vorgehensweise für alle Standorte zur Verfügung. Der regelmäßige Austausch zu einzelnen Standorten, über mögliche Erwerber und sonstige Interessenten dienten einer effizienten Abwicklung und ermöglichte es Wettbewerbsprobleme zeitnah zu identifizieren. Die BWB fragte Daten von Spar sowie anderen relevanten Unternehmen ab, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind. Diese Datenabfragen sind notwendig, um eine fundierte Prüfung der Wettbewerbslage zu gewährleisten. 
Angesichts der konzentrierten Marktlage im Lebensmitteleinzelhandel und um eine bestmögliche wettbewerbsfördernde Lösung zu unterstützen, wurde ein Austausch mit unterschiedlichen, auch kleineren und regionalen Marktteilnehmern geführt. Dabei wurden auch die Auswirkungen auf die Lieferanten berücksichtigt, insbesondere auf die regionalen Anbieter.


Marktabgrenzung - Analyse der Wettbewerbssituation

Als sachlich relevanten Markt identifiziert die BWB den vollsortierten Lebensmitteleinzelhandel. Dabei handelt es sich um alle Unternehmen, die ein umfassendes Sortiment mit Konsumgüterartikeln des täglichen Bedarfs an überwiegend private Endkundinnen und Endkunden verkaufen. Davon umfasst sind in der Regel Verbrauchermärkte, Supermärkte und Diskontmärkte. Tankstellenshops, Kiosks und ähnliche kleine Märkte werden nicht in die sachliche Marktabgrenzung miteinbezogen, weil die Deckung des täglichen Bedarfs an Lebensmitteln in einer einzigen Filiale nicht möglich ist. Ebenfalls nicht in die sachliche Marktabgrenzung werden Warengruppen, die vorwiegend nicht im klassischen Lebensmittelhandel verkauft werden wie zB Werkzeuge, Sport- oder Camping-Ausrüstung, einbezogen.

Im Lebensmitteleinzelhandel kommt eine lokale Marktabgrenzung zur Anwendung. Die meisten Standorte in Österreich werden zwar von national tätigen Unternehmen betrieben, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten Alternativen suchen, die eine bestimmte Wegzeit überschreiten. Üblicherweise wird eine lokale Alternative gesucht. Zur Ermittlung des lokalen Markts eines Standortes werden sog. Einzugsbereiche ermittelt. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Zeit in Autofahrminuten, die eine Konsumentin bzw. ein Konsument auf sich nimmt, um eine lokale Alternative zu erreichen. Beim Lebensmitteleinzelhandel geht die Behörde von einem Einzugsbereich von 5 bis 20 Autofahrminuten, je nachdem ob es sich um ein urbanes oder ein ländliches Gebiet handelt, aus. Für den gegenständlichen Fall wird für den Ausgangspunkt der wettbewerblichen Beurteilung aufgrund der ländlicheren Struktur je nach Standort ein Einzugsgebiet von 10 bis 20 Autominuten angenommen. Die BWB erstellt für jeden einzelnen Standort eine wettbewerbliche Beurteilung. Im Einzelfall kann die räumliche Marktabgrenzung davon abweichen und auch enger sein. 

Der Rückzug Unimarkts bewirkt auch gegenüber der vorgelagerten Lieferkette eine weitere Erhöhung der Marktkonzentration, was seitens der BWB bei der wettbewerblichen Beurteilung ebenfalls berücksichtigt wird. Bereits die Branchenuntersuchung Lebensmittel hat ergeben, dass die vier größten Lebensmitteleinzelhandel schon vor dem Rückzug von Unimarkt aus dem Markt eine starke Verhandlungsmacht gegenüber den Lieferantinnen und Lieferanten hatten. 

Weitere Vorgehensweise

Die BWB hat bis 14.01.2026 Zeit die Übernahme zu prüfen. Eine Information erfolgt durch die BWB am 15.01.2026. Das Unternehmen kann eine Prüfung um zwei Wochen verlängern, wenn es notwendig erscheint. Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde eine schriftliche Äußerung abgeben. Können für einen bestimmten Standort, keine Wettbewerbsprobleme festgestellt werden, kann die Übernahme freigegeben werden.

Stellt die BWB Wettbewerbsprobleme fest, kann der Zusammenschluss in Phase 1 unter Auflagen gestellt werden. Bestehen weiter wettbewerbliche Bedenken, kann die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt (BMJ) einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht stellen (Phase II).

Update 09.01.2026: Das Unternehmen hat die Verlängerung der Prüffrist auf zwei Wochen beantragt. Damit endet die Prüffrist am 28.01.2026.

Kontakt: Bundeswettbewerbsbehörde


Zusammenschluss BWB/Z-7178 SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft; UNIMARKT Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG