SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft („Spar“) beabsichtigt die Übernahme folgender 23 UNIMARKT-Standorte:
Adnet 400, 5421 Adnet
Altaussee 160, 8992 Altaussee
Ischlerstraße 317, 8990 Bad Aussee
Hauptplatz 22–25, 8330 Feldbach/Thaller
Dr.-Renner-Straße 1, 4210 Gallneukirchen
Waltendorfer Hauptstraße 121, 8042 Graz
Hauptstraße 69, 4232 Hagenberg
Heiligeneich, Raiffeisenplatz 7, 3452 Atzenbrugg
Untere Gewerbezeile 1, 4202 Hellmonsödt
Gewerbepark Süd 1, 3052 Innermanzing
Kellau 195, 5431 Kuchl
Ludersdorf 193, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf
Hauptstraße 570, 3034 Maria Anzbach
Grimburgstraße 2, 3124 Oberwölbling
Sebersdorf 312, 8272 Sebersdorf
Oberwarterstraße 339, 7535 St. Michael im Burgenland
Steyer-Chirstkindl, Aschacherstraße 25, 4400 Steyr
Thalstraße 301, 8051 Thal
Stubalpenstraße 10, 8741 Weißkirchen
Gleinkerseestraße 32, 4580 Windischgarsten
Stadtplatz 6, 8680 Mürzzuschlag
Lendplatz 395, 8970 Schladming
Bräuhof 42, 8993 Grundlsee
Pränotifikationsgespräche
Bereits vor einer möglichen Fusion steht die BWB für wettbewerbliche Klärungen zur Verfügung. Sowohl Unimarkt als auch Spar nahmen diese Möglichkeit in Anspruch.
Unimarkt nahm vor Bekanntgabe des Marktrückzugs Kontakt mit der BWB Kontakt auf. Weiters stellte das Unternehmen Informationen hinsichtlich der geplanten Vorgehensweise für alle Standorte zur Verfügung. Der regelmäßige Austausch zu einzelnen Standorten, über mögliche Erwerber und sonstige Interessenten dienten einer effizienten Abwicklung und ermöglichte es Wettbewerbsprobleme zeitnah zu identifizieren. Die BWB fragte Daten von Spar sowie anderen relevanten Unternehmen ab, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind. Diese Datenabfragen sind notwendig, um eine fundierte Prüfung der Wettbewerbslage zu gewährleisten.
Angesichts der konzentrierten Marktlage im Lebensmitteleinzelhandel und um eine bestmögliche wettbewerbsfördernde Lösung zu unterstützen, wurde ein Austausch mit unterschiedlichen, auch kleineren und regionalen Marktteilnehmern geführt. Dabei wurden auch die Auswirkungen auf die Lieferanten berücksichtigt, insbesondere auf die regionalen Anbieter.
Marktabgrenzung - Analyse der Wettbewerbssituation
Als sachlich relevanten Markt identifiziert die BWB den vollsortierten Lebensmitteleinzelhandel. Dabei handelt es sich um alle Unternehmen, die ein umfassendes Sortiment mit Konsumgüterartikeln des täglichen Bedarfs an überwiegend private Endkundinnen und Endkunden verkaufen. Davon umfasst sind in der Regel Verbrauchermärkte, Supermärkte und Diskontmärkte. Tankstellenshops, Kiosks und ähnliche kleine Märkte werden nicht in die sachliche Marktabgrenzung miteinbezogen, weil die Deckung des täglichen Bedarfs an Lebensmitteln in einer einzigen Filiale nicht möglich ist. Ebenfalls nicht in die sachliche Marktabgrenzung werden Warengruppen, die vorwiegend nicht im klassischen Lebensmittelhandel verkauft werden wie zB Werkzeuge, Sport- oder Camping-Ausrüstung, einbezogen.
Im Lebensmitteleinzelhandel kommt eine lokale Marktabgrenzung zur Anwendung. Die meisten Standorte in Österreich werden zwar von national tätigen Unternehmen betrieben, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten Alternativen suchen, die eine bestimmte Wegzeit überschreiten. Üblicherweise wird eine lokale Alternative gesucht. Zur Ermittlung des lokalen Markts eines Standortes werden sog. Einzugsbereiche ermittelt. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Zeit in Autofahrminuten, die eine Konsumentin bzw. ein Konsument auf sich nimmt, um eine lokale Alternative zu erreichen. Beim Lebensmitteleinzelhandel geht die Behörde von einem Einzugsbereich von 5 bis 20 Autofahrminuten, je nachdem ob es sich um ein urbanes oder ein ländliches Gebiet handelt, aus. Für den gegenständlichen Fall wird für den Ausgangspunkt der wettbewerblichen Beurteilung aufgrund der ländlicheren Struktur je nach Standort ein Einzugsgebiet von 10 bis 20 Autominuten angenommen. Die BWB erstellt für jeden einzelnen Standort eine wettbewerbliche Beurteilung. Im Einzelfall kann die räumliche Marktabgrenzung davon abweichen und auch enger sein.
Der Rückzug Unimarkts bewirkt auch gegenüber der vorgelagerten Lieferkette eine weitere Erhöhung der Marktkonzentration, was seitens der BWB bei der wettbewerblichen Beurteilung ebenfalls berücksichtigt wird. Bereits die Branchenuntersuchung Lebensmittel hat ergeben, dass die vier größten Lebensmitteleinzelhandel schon vor dem Rückzug von Unimarkt aus dem Markt eine starke Verhandlungsmacht gegenüber den Lieferantinnen und Lieferanten hatten.
Weitere Vorgehensweise
Die BWB hat bis 14.01.2026 Zeit die Übernahme zu prüfen. Eine Information erfolgt durch die BWB am 15.01.2026. Das Unternehmen kann eine Prüfung um zwei Wochen verlängern, wenn es notwendig erscheint. Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde eine schriftliche Äußerung abgeben. Können für einen bestimmten Standort, keine Wettbewerbsprobleme festgestellt werden, kann die Übernahme freigegeben werden.
Stellt die BWB Wettbewerbsprobleme fest, kann der Zusammenschluss in Phase 1 unter Auflagen gestellt werden. Bestehen weiter wettbewerbliche Bedenken, kann die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt (BMJ) einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht stellen (Phase II).
Update 09.01.2026: Das Unternehmen hat die Verlängerung der Prüffrist auf zwei Wochen beantragt. Damit endet die Prüffrist am 28.01.2026.