Am 13.12.2024 hat die BWB einen Feststellungsantrag gegen ABO beim Kartellgericht eingebracht (siehe Pressemeldung vom 17.12.2024).
Das Kartellgericht hat festgestellt, dass ABO durch ihre im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Mai 2017 in Niederösterreich und dem Burgenland Teilnahme an einer in Österreich erfolgten einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Tiefbau gegen das Kartellverbot verstoßen hat.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Liquidation
ABO befindet sich derzeit in Liquidation und wird in absehbarer Zeit ihre Rechts- und Parteifähigkeit verlieren. Laut Angaben der ABO wird es zu keiner Gesamtrechtsnachfolge kommen. Darüber hinaus wurde gegen zwei Muttergesellschaften, die PORR AG und die STRABAG SE, bereits eine Geldbuße (siehe Pressemeldung vom 04.04.2022) verhängt bzw ist derzeit ein Verfahren anhängig (siehe Pressemeldung vom 29.06.2023).
Kooperation außerhalb des Kronzeugenprogrammes
ABO kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.
Hintergrund
Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft.
Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind sowohl öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben. DIe Ermittlungen dauern derzeit noch an. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.
FAQ Baukartell Update April 2025
Weiterführende Informationen und Entwicklungen im Baukartell können Sie in dem FAQ Baukartell Update April 2025 finden.