ABO nahm – entsprechend des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts des Unternehmens – unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen in Niederösterreich und vereinzelt im Burgenland teil.
Die unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen von ABO sind Teil eines das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Zuwiderhandlung, an welcher die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß teilnahmen. Die Vielzahl an abgesprochenen Bauvorhaben betreffen österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei insbesondere der Straßenbau eine besonders wichtige Rolle einnahm. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern. Aufgrund der Teilnahme an dieser Zuwiderhandlung wurde nunmehr gegen ABO einen Feststellungsantrag eingebracht.
Liquidation
ABO befindet sich derzeit in Liquidation und wird in absehbarer Zeit ihre Rechts- und Parteifähigkeit verlieren. Laut Angaben der ABO wird es zu keiner Gesamtrechtsnachfolge kommen. Darüber hinaus wurde gegen zwei Muttergesellschaften (PORR AG und STRABAG SE) bereits eine Geldbuße verhängt bzw ist ein Verfahren anhängig.
ABO kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.
Hintergrund
Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft, wobei schwerpunktmäßig der Bereich Straßenbau betroffen ist.
Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind sowohl öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben und dauern die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde noch an. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen (siehe FAQ).
Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.
Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.
FAQ Baukartell Update 2024
Weiterführende Informationen und Entwicklungen im Baukartell können Sie in dem FAQ Baukartell Update Dezember 2024 finden.