Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BGO Holding GmbH; hali gmbh; svoboda büromöbel gmbh - BWB/Z-3817 | Bundeswettbewerbsbehörde

BGO Holding GmbH; hali gmbh; svoboda büromöbel gmbh

BWB/Z-3817

13.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Erwerb sämtlicher Anteile an hali gmbh (Eferding) und svoboda büromöbel gmbh (St. Pölten) durch BGO Holding GmbH (Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Büro- und Sitzmöbel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Markttest

Die BWB hat mit den Zusammenschlussparteien umfangreiche Pränotifikationsgespräche geführt und einen Markttest mit 300 Kundenbefragungen und 172 Auskunftsverlangen an Wettbewerber im In- und Ausland durchgeführt. Eine abschließende Einschätzung des Zusammenschlusses ist aber erst nach Abschluss der Ermittlungsarbeit der BWB möglich.

Fristverlängerung

Die Anmelderin hat am 09.03.2018 die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien verlängerte sich um zwei Wochen und zwar bis zum 26.03.2018.

Es wurden intensive Gespräche geführt sowie Stellungnahmen, Positionen und Gutachten geprüft. Um möglichen Wettbewerbsproblemen zu begegnen, wurde von den Unternehmen ein Auflagenpaket vorgelegt.

Auflagen

Die Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt stellen keinen Prüfungsantrag.

Die Unternehmen haben folgende Verpflichtungserklärungen als Auflagen angeboten, welche nachfolgend abrufbar sind.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der BWB vom 12.03.2018 sowie in der Pressemitteilung der BWB vom 23.03.2018

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2018 weggefallen.

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