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Zusammenschluss Acerinox/Haynes: Acerinox zieht die Anmeldung zurück

Der Zusammenschluss Acerinox/Haynes wurde am 20.03.2024 bei der BWB angemeldet (BWB/Z-6531).

Nach einem Antrag der Anmelderin auf Fristverlängerung um zwei weitere Wochen endete die Frist zur Prüfung am 02.05.2024.

Aufgrund wettbewerblicher Bedenken stellte die BWB am 30.04.2024 einen Antrag auf eine vertiefte Prüfung an das Kartellgericht (zu den Hintergrundinformationen des Verfahrens siehe Pressemeldung vom 02.05.2024).

Am 31.05.2024 teilte die Anmelderin, Acerinox, der BWB mit, dass sie die gegenständliche Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen habe. Die Amtsparteien (BWB und Bundeskartellanwalt) werden in weiterer Folge ihre Prüfungsanträge ebenfalls zurückziehen.