Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Acerinox, S.A.; Haynes International, Inc. - BWB/Z-6531 | Bundeswettbewerbsbehörde

Acerinox, S.A.; Haynes International, Inc.

BWB/Z-6531

20.03.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Acerinox, S.A., Spanien, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Haynes International, Inc., USA, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 12.04.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 02.Mai 2024.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 31.05.2024 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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