Die BWB brachte am 20.12.2023 zunächst einen Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße gegen Riegerbau GmbH beim Kartellgericht ein (siehe Pressemeldung vom 18.01.2024).
Erst im Zuge des kartellgerichtlichen Verfahrens gab das Unternehmen unter Einbindung des Bundeskartellanwalts ein Anerkenntnis ab und wurde der Geldbußenantrag betreffend die Höhe der Geldbuße nachträglich konkretisiert. Damit war die Kooperation von Riegerbau mit der BWB vergleichsweise eingeschränkter als jene der bisher erwähnten Mitkartellanten. Diesem Umstand wurde bei der Bemessung der Geldbuße Rechnung getragen. Gleichzeitig wurde der Umfang der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Riegerbau berücksichtigt.
Das Kartellgericht folgte dem Antrag der BWB zur Gänze und verhängte eine Geldbuße in Höhe von EUR 43.000. Dabei wurden die von der BWB behaupteten und mit Beweismitteln dargelegten Preisabsprachen und Marktaufteilungen sowie der Austausch wettbewerbssensibler Informationen zwischen Riegerbau GmbH und weiteren Mitbewerbern antragsgemäß vom Kartellgericht festgestellt. Die Absprachen betrafen diverse Bauvorhaben bei Ausschreibungsverfahren im Bereich des Fassadenbaus. Das kartellrechtswidrige Verhalten betraf das Jahr 2017 im Raum Wien.
Hintergrund
Aus Telefonüberwachungen, die vom Landeskriminalamt Wien im Jahr 2017 im Zuge eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen bestimmter Delikte gegen Unternehmen durchgeführt wurden, ergab sich der Verdacht, dass es bei mehreren Ausschreibungen für Fassadenbauleistungen zu systematischen, kartellrechtswidrigen horizontalen Absprachen und zum Austausch wettbewerbssensibler Informationen gekommen ist. Auf Grundlage der aufgezeichneten Telefongespräche, die der BWB von der WKStA übermittelt wurden, führte die BWB im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Wien Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen im Bereich Fassadenbau durch.
Nach einer klarstellenden Gesetzesnovelle betreffend die Amtshilfe ist dies das erste Ermittlungsverfahren, das die BWB aufgrund einer Verdachtslage, resultierend aus aufgezeichneten Telefongesprächen geführt hat. Das Ermittlungsverfahren konnte dank der sehr guten Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Wien erfolgreich durchgeführt werden.
Rückblick
Gegen folgende Unternehmen wurde jeweils eine Geldbuße für die Beteiligung am Fassadenbau-Kartell rechtskräftig verhängt:
- NFS Bau GmbH: EUR 54.000 (siehe Pressemitteilung vom 18.11.2022)
- Simsek Bau GmbH: EUR 63.000 (siehe Pressemitteilung vom 30.01.2024)
- Riegerbau GmbH: EUR 43.000
Insgesamt wurden Geldbußen in der Höhe von EUR 160.000 rechtskräftig verhängt.