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Fassadenbau-Kartell: Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen NFS Bau GmbH

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 14.11.2022 eine Geldbuße in Höhe von EUR 54.000 gegen NFS Bau GmbH.

Die BWB stieß auf Grundlage eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf kartellrechtsrelevante Informationen im Bereich des Fassadenbaus. Am 25.08.2022 stellte die BWB gegen das erste Unternehmen, NFS Bau GmbH, einen Geldbußenantrag an das Kartellgericht. Das Unternehmen stellte im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) die Vorwürfe außer Streit. NFS Bau GmbH wurde seitens der BWB vorgehalten, an kartellrechtswidrigen, horizontalen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen beteiligt gewesen zu sein (siehe Pressemitteilung vom 25.08.2022, Fassadenbau: BWB stellt Geldbußenantrag gegen ein erstes Unternehmen).

Mit Beschluss vom 14.11.2022 folgte das Kartellgericht dem Antrag der BWB zur Gänze und verhängte eine Geldbuße in Höhe von EUR 54.000. Dabei wurden die von der BWB behaupteten und mit Beweismitteln dargelegten Preisabsprachen und Marktaufteilungen sowie Austausch sonstiger, wettbewerbssensibler Informationen zwischen NFS Bau GmbH und weiteren Mitbewerbern antragsgemäß vom Kartellgericht festgestellt. Die Absprachen betrafen diverse Bauvorhaben bei Ausschreibungsverfahren im Bereich des Fassadenbaus. Das kartellrechtswidrige Verhalten betraf das Jahr 2017 im Raum Wien. 

Nach einer klarstellenden Novelle im Rahmen der Amtshilfe, war dies das erste Ermittlungsverfahren der BWB aufgrund einer Verdachtslage resultierend aus aufgezeichneten Telefongesprächen, die der BWB im Rahmen der Behördenkooperation von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelt wurden. Die BWB führte im Zuge ihres Ermittlungsverfahrens gemeinsam mit dem LKA Wien im Jahr 2019 Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen durch. Das Ermittlungsverfahren der BWB konnte insbesondere dank der sehr guten Behördenkooperation erfolgreich durchgeführt werden.

Der Beschluss  ist rechtskräftig.

Die BWB hat bereits Ermittlungsschritte gegen weitere Unternehmen im Fassadenbau-Kartell gesetzt und wird in absehbarer Zeit weitere Anträge an das Kartellgericht stellen.