Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
L.I.T. AG; Duvenbeck Logistics Holding GmbH & Co. KG
BWB/Z-7537
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
L.I.T. AG, Deutschland beabsichtigt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Duvenbeck Logistics Holding GmbH & Co. KG, Deutschland, und deren Tochtergesellschaften zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Güterbeförderung im Straßenverkehr, Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, Lagerei
H - VERKEHR UND LAGEREI H 49 - Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen, H 49.4 - Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte, H 49.41 - Güterbeförderung im Straßenverkehr, H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.1 - Lagerei, H 52.10 - Lagerei, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.26 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.