Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Arabella BidCo GmbH; BayWa r.e. AG
BWB/Z-7514
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Arabella BidCo GmbH beabsichtigt, im Rahmen eines Restrukturierungsvorhabens die alleinige Kontrolle über die BayWa r.e. AG zu erwerben. Die Arabella BidCo GmbH wird mittelbar durch einen Restrukturierungsgesellschafter kontrolliert. Die BayWa r.e. AG ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst insbesondere die Entwicklung, Planung, Finanzierung, Errichtung, Inbetriebnahme und den Betrieb von Wind-, Solar- und sonstigen Anlagen zur Gewinnung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien sowie damit verbundene Dienstleistungen, den Vertrieb von Solar- und Photovoltaikkomponenten und die Direktvermarktung von Strom.
D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.1 - Elektrizitätsversorgung, D 35.11 - Elektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.