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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft; R.D.M. Arnsberg GmbH - BWB/Z-7475 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft; R.D.M. Arnsberg GmbH

BWB/Z-7475

07.09.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft (Wien/Österreich) beabsichtigt, mittelbar über die MM Board Erwerbs- und Betriebs-GmbH (Neuss/Deutschland) den Geschäftsbetrieb der R.D.M. Arnsberg GmbH (Arnsberg/Deutschland), einer Tochtergesellschaft der Reno de Medici S.P.A. mit Sitz in Mailand, Italien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Karton.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Papier, Karton und Pappe

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 17 - Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, C 17.1 - Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe, C 17.12 - Herstellung von Papier, Karton und Pappe

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.10.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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