Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WIRmachenDRUCK, GmbH; ComDaTek GmbH
BWB/Z-7471
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 51 % der Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über ComDaTek GmbH durch WIRmachenDRUCK GmbH, alle Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Druckerzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 18 - Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, C 18.1 - Herstellung von Druckerzeugnissen, C 18.11 - Drucken von Zeitungen, C 18.12 - Sonstiges Drucken, C 18.13 - Druck- und Medienvorstufe, C 18.14 - Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.