Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Motel One Austria GmbH; THR in Salzburg Hotelbetriebs- und Management GmbH
BWB/Z-7374
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.06.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Motel One Austria GmbH, Wien, Österreich, beabsichtigt, direkt (oder durch eine 100 % Tochtergesellschaft) den Betrieb von insgesamt zwei österreichischen Hotels in Salzburg und Wien, die derzeit unter den Marken H+ Hotel bzw. H2 Hotel (H+ Hotel Salzburg und H2 Hotel Wien Schönbrunn) operieren, zu übernehmen. Zusätzlich werden weitere Motel One Konzerngesellschaften im Rahmen der geplanten Transaktion von den bisherigen Betreibern den Betrieb von acht Hotels in Deutschland (Baden-Baden, Bielefeld, Dresden, Erfurt, Leipzig, München, Münster) sowie von je einem Hotel in Polen (Krakau) und Ungarn (Budapest) übernehmen.
Betroffener Geschäftszweig: Hotels, Gasthöfe und Pensionen.
I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE I 55 - Beherbergung, I 55.1 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen, I 55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.07.2026 weggefallen.