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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OCP SPS SA; Euro Maroc Phosphore - BWB/Z-7515 | Bundeswettbewerbsbehörde

OCP SPS SA; Euro Maroc Phosphore

BWB/Z-7515

12.10.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OCP SPS SA, Marokko, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von OCP SA, Marokko, beabsichtigt, ein Drittel der Anteile an Euro Maroc Phosphore, Marokko, von der Chemische Fabrik Budenheim KG, Deutschland, zu erwerben. Nach Durchführung der geplanten Transaktion wird die OCP-Gruppe zwei Drittel der Anteile am Zielunternehmen halten, während Prayon S.A., Belgien, ein Drittel der Anteile halten wird. Die OCP-Gruppe und Prayon S.A. werden weiterhin gemeinsame Kontrolle über das Zielunternehmen ausüben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen, C 20.1 - Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen, C 20.13 - Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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