Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SalzburgMilch GmbH; HAMA Foodservice GesmbH - BWB/Z-7487 | Bundeswettbewerbsbehörde

SalzburgMilch GmbH; HAMA Foodservice GesmbH

BWB/Z-7487

16.09.2026

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SalzburgMilch GmbH beabsichtigt, sämtliche im Eigentum der Hama Foodservices GesmbH stehenden oder ihr zustehenden Immaterialgüterrechte im Zusammenhang mit der Marke, den Produkten und dem Geschäftsfeld “QimiQ” zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von Milch mit sonstigen Zusätzen. 

G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.3 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, G 46.33 - Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten, G 47 - Einzelhandel, G 47.2 - Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, G 47.27 - Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

zurück zur Übersicht