Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Committed Advisors SCS; CASF VI Investments 1 SCSp (société en commandite spéciale); CA GPS Investments II SCSp (société en commandite spéciale); Constellation Gruppe
BWB/Z-7481
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.09.2026 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Committed Advisors SCS, Frankreich, ein zur Wendel-Gruppe gehörender Private-Equity-Investmentmanager, beabsichtigt, über die von ihm verwalteten Fonds CASF VI Investments 1 SCSp und CA GPS II Investments 1 SCSp, mehr als 50 % der gesamten Kapitalzusagen an dem neu gegründeten Investmentfonds CONSTELLATION Academy Continuation SCSp, Luxemburg, einschließlich seiner direkten und indirekten Portfoliounternehmen (i) BBI Bildungs-und Beratungsinstitut GmbH, (ii) CA Holding GmbH, Deutschland, zusammen mit folgenden direkten und indirekten Tochtergesellschaften (jeweils zu 100 % direkt oder indirekt von der CA Holding GmbH gehalten) zu übernehmen: (iii) GPB Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung mbH; (iv) W.A.R. Wirtschaftsakademie am Ring GmbH; (v) BSG Bildungsinstitut für Soziales und Gesundheit GmbH; (vi) FOKUS Sprachen und Seminare GmbH; (vii) FOKUS Sprachen und Seminare Stuttgart GmbH; (viii) CONSTELLATION ACADEMY digital GmbH;(ix) the key - academy GmbH; (x) the key - Unternehmensgruppe GmbH (derzeit in Liquidation); (xi) BBQ - Baumann Bildung und Qualifizierung GmbH, Berlin; (xii) AIHE Academic Institute for Higher Education GmbH; und (xiii) meta five GmbH (alle Deutschland).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Erwachsenenbildung.
Betroffener Geschäftszweig: Tertiärer Unterricht; Sonstiger Unterricht.
Q - ERZIEHUNG UND UNTERRICHT Q 85 - Erziehung und Unterricht, Q 85.4 - Tertiärer Unterricht, Q 85.40 - Tertiärer Unterricht, Q 85.5 - Sonstiger Unterricht, Q 85.59 - Sonstiger Unterricht a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.