Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AlpInvest Partners B.V.; SGB-SMIT GmbH
BWB/Z-7189
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AlpInvest Partners B.V. (Niederlande), welche letztlich von The Carlyle Group Inc. (USA) kontrolliert wird, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Kommanditbeteiligung von mehr als 25% an einem neu errichteten Kontinuitätsfonds zu erwerben, welcher von OEP (USA) verwaltet wird. Im Zusammenhang mit diesem Beteiligungserwerb wird eine indirekte 100%-Beteiligung an SGB-SMIT (Deutschland) von einem bestehenden Fonds, der von OEP (USA) verwaltet wird, auf den Kontinuitätsfonds übertragen werden.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 27 - Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C 27.1 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, C 27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren, C 27.12 - Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2026 weggefallen.