Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Brightfolk A/S; Sports Group Denmark A/S
BWB/Z-7187
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Brightfolk A/S, Dänemark, beabsichtigt, mehr als 25 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über Sports Group Denmark A/S, Dänemark, zu erwerben und eine Gruppe von Gesellschaftern (Familien Bruun Ivest ApS, Familien Bruun Selskaber ApS, Henrik Bruun Jensen Holding A/S, Klaus Midtgaard Holding ApS und Klaus Midtgaard), zusammen bezeichnet als "Bruun/Midtgaard", Dänemark, beabsichtigt, ihre Beteiligung an Sports Group Denmark A/S, Dänemark, auf über 25 % zu erhöhen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 14 - Herstellung von Bekleidung, C 14.2 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör, C 14.29 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g., G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.42 - Großhandel mit Bekleidung und Schuhen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2026.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2026 weggefallen.