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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brightfolk A/S; Sports Group Denmark A/S; Bruun Midtgaard; Sports Group Denmark A/S - BWB/Z-7168 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brightfolk A/S; Sports Group Denmark A/S; Bruun Midtgaard; Sports Group Denmark A/S

BWB/Z-7168

12.12.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Brightfolk A/S, Dänemark, beabsichtigt, mehr als 25 % der Anteile an Sports Group Denmark A/S zu erwerben und eine Gruppe von Gesellschaftern (Familien Bruun Ivest ApS, Familien Bruun Selskaber ApS, Henrik Bruun Jensen Holding A/S, Klaus Midtgaard Holding ApS und Klaus Midtgaard), zusammen bezeichnet als "Bruun/Midtgaard", Dänemark, beabsichtigt, ihre Beteiligung an Sports Group Denmark A/S, Dänemark, auf über 25 % zu erhöhen. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g;  Herstellung von Schuhen; Großhandel mit Bekleidung; Großhandel mit Schuhen

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 14 - Herstellung von Bekleidung, C 14.2 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör, C 14.29 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g., C 15 - Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen, C 15.2 - Herstellung von Schuhen, C 15.20 - Herstellung von Schuhen, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.41 - Großhandel mit Textilien, G 46.42 - Großhandel mit Bekleidung und Schuhen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2026.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Der Anmelder hat am 22.12.2025 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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