Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cargo-Center-Graz Betriebsgesellschaft; Contargo Beteiligungs GmbH; Cargo-Center-Graz Logistik GmbH
BWB/Z-7161
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Contargo Beteiligungs GmbH (HRB 14115, Amtsgericht Duisburg) beabsichtigt, im Rahmen einer Kapitalerhöhung 50 % der Anteile an der Cargo-Center-Graz Logistik GmbH (FN 611561 f) zu erwerben. Das Stammkapital der Cargo-Center-Graz Logistik GmbH soll im Wege einer Kapitalerhöhung von derzeit EUR 35.000,00 um EUR 35.000,00 auf EUR 70.000,00 erhöht werden. Zur Übernahme der durch Kapitalerhöhung neu geschaffenen Stammeinlage soll ausschließlich die Contargo Beteiligungs GmbH zugelassen werden, welche die neue geschaffene Stammeinlage übernehmen soll. Mit Übernahme dieses neu geschaffenen Geschäftsanteils und Eintragung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch wechselt die Kontrolle an der Cargo-Center-Graz Logistik GmbH von der Alleinkontrolle durch die Cargo-Center-Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG (FN 192171 f) in die gemeinsame Kontrolle durch die Contargo Beteiligungs GmbH und die Cargo-Center-Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG. Nach Eintragung der Kapitalerhöhung bei der Cargo-Center-Graz Logistik GmbH sind sowohl die Cargo-Center-Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG als auch die Contargo Beteiligungs GmbH mit einem Geschäftsanteil entsprechend einer jeweils zur Gänze geleisteten Stammeinlage iHv EUR 35.000,00 und somit iHv jeweils 50 % an der Cargo-Center-Graz Logistik GmbH beteiligt. Die beteiligten Unternehmen sind in Österreich in den Bereichen Transport- und Speditionslogistik, Umschlags- und Terminaldienstleistungen sowie über verbundene Unternehmen in der Binnenschifffahrt und im Schienengüterverkehr tätig. Ziel der Transaktion ist die Anbindung der Adriahäfen Koper und Rijeka an das Hinterlandnetz von Contargo und die Positionierung des Standorts Graz als Hub für Südosteuropa.
Betroffener Geschäftszweig: Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr; Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt; Frachtumschlag; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
H - VERKEHR UND LAGEREI H 49 - Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen, H 49.2 - Güterbeförderung im Schienenverkehr, H 49.20 - Güterbeförderung im Schienenverkehr, H 50 - Schifffahrt, H 50.4 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt, H 50.40 - Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt, H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.24 - Frachtumschlag, H 52.26 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2025 weggefallen.