Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cargo-Center-Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG; Steirische Infrastruktur-Beteiligungs GmbH
BWB/Z-7160
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.12.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Steirische Infrastruktur-Beteiligungs GmbH (FN 573995 k) beabsichtigt, im Rahmen einer Kapitalerhöhung 50 % der Anteile an der Cargo-Center Development GmbH (FN 647529 z) zu erwerben. Das Stammkapital der Cargo-Center Development GmbH soll im Wege einer Kapitalerhöhung von derzeit EUR 10.000,00 um EUR 90.000,00 auf EUR 100.000,00 erhöht werden. Zur Übernahme der neuen Stammeinlagen werden die Cargo-Center-Graz Betriebsgesell-
schaft m.b.H. & Co KG (FN 192171 f) mit einem Betrag iHv EUR 40.000,00 und die Steirische Infrastruktur-Beteiligungs GmbH mit einem Betrag iHv EUR 50.000,00 zugelassen. Mit Übernahme dieses neu geschaffenen Geschäftsanteils und Eintragung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch wechselt die Kontrolle an der Cargo-Center Development GmbH von der Alleinkontrolle durch die Cargo-Center-Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG in die gemeinsame Kontrolle durch die Steirische Infrastruktur-Beteiligungs GmbH und die Cargo-Center-Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG. Nach Eintragung der Kapitalerhöhung bei der Cargo-Center Development GmbH sind sowohl die Cargo-Center-Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG als auch die Steirische Infrastruktur-Beteiligungs GmbH mit einem Geschäftsanteil entsprechend einer jeweils zur Gänze geleisteten Stammeinlage iHv EUR 50.000,00 und somit iHv jeweils 50 % an der Cargo-Center Development GmbH beteiligt. Ziel der Transaktion ist der Ausbau der Infrastruktur am Standort Güterterminal Werndorf für die jeweiligen Nutzer.“
Betroffener Geschäftszweig: Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr; Frachtumschlag; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr; Containerterminaldienstleistungen, Logistikdienstleistungen und Facility-Manage-
ment in der Branche „Sonstige Dienstleistungen – Landverkehr.
H - VERKEHR UND LAGEREI H 49 - Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen, H 49.2 - Güterbeförderung im Schienenverkehr, H 49.20 - Güterbeförderung im Schienenverkehr, H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.24 - Frachtumschlag, H 52.26 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2025 weggefallen.