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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schütz GmbH & Co. KGaA; Euro-Composites S.A. - BWB/Z-7026 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schütz GmbH & Co. KGaA; Euro-Composites S.A.

BWB/Z-7026

05.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Schütz GmbH & Co. KGaA, Selters, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der Euro-Composites S.A., Echternach, Luxemburg, zu erwerben. 

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, C 22.2 - Herstellung von Kunststoffwaren, C 22.21 - Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Der Anmelder hat am 25.08.2025 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um sechs Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um sechs Wochen. Somit endet die Frist am 16.09.2025.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2025 weggefallen.

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