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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bajaj Auto International Holdings B.V.; Pierer Bajaj AG - BWB/Z-6969 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bajaj Auto International Holdings B.V.; Pierer Bajaj AG

BWB/Z-6969

13.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Bajaj Auto International Holdings B.V., Achterbroek 11, Unit 8, 6596MP Milsbeek, The Netherlands, beabsichtigt, von der Pierer Industrie AG, FN 290677 t, Edisonstraße 1, 4600 Wels 26,1 % der Aktien an der Pierer Bajaj AG, FN 532159m, Edisonstraße 1, 4600 Wels, zu erwerben, sodass sie nach dem Zusammenschluss 76% der Aktien halten soll.  

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Krafträdern.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 30 - Sonstiger Fahrzeugbau, C 30.9 - Herstellung von Beförderungsmitteln a.n.g., C 30.91 - Herstellung von Krafträdern

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.07.2025 weggefallen.

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