Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Logo Holdings II Corporation; Matthews International Corp.; Schawk USA LLC; Southern Graphics Inc.; Peninsula Parent LLC
BWB/Z-6864
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Logo Holdings II Corporation, USA, eine von der globalen Investmentgesellschaft HPS Investment Partners, LLC, USA kontrollierte Portfoliogesellschaft, und Matthews International Corporation, USA beabsichtigen, Southern Graphics Inc., USA und seine Tochtergesellschaften mit dem SGK Brand Solutions-Geschäft (mit Ausnahme von Saueressig Packaging und dem SGK Brand Solutions-Geschäft für Tiefdruckverpackungen), 5Flow und Equator Design, was derzeit von der Matthews International Corporation, USA gehalten wird, in einem "Gemeinschaftsunternehmen" (Peninsula JV) zusammenzulegen, das allein von Logo Holdings II Corporation, USA kontrolliert wird. Mit Durchführung der Transaktion ist beabsichtigt, dass Logo Holdings II Corporation, USA (indirekt) 60 % und Matthews International Corporation, (indirekt) 40 % der stimmberechtigten Anteile an Peninsula JV halten wird.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Verpackungslösungen/Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Druck- und Medienvorstufe.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 18 - Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, C 18.1 - Herstellung von Druckerzeugnissen, C 18.13 - Druck- und Medienvorstufe
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2025 weggefallen.