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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Louis Dreyfus Company Suisse S.A.; BASF-Gruppe - BWB/Z-6848 | Bundeswettbewerbsbehörde

Louis Dreyfus Company Suisse S.A.; BASF-Gruppe

BWB/Z-6848

18.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Louis Dreyfus Company Suisse S.A. beabsichtigt, indirekt eine Gesellschaft (Grünau Illertissen GmbH) sowie bestimmte Vermögenswerte der BASF-Gruppe aus den Geschäftsbereichen Lebensmittelzusatzstoffe, Health Ingredients, Protein-Hydrolysate und konjugierte Linolsäuren zu erwerben, konkret samtliche Anteile an der Grünau Illertissen GmbH, bestimmte Vermögenswerte der BASF Personal Care & Nutrition GmbH, bestimmte Rechte am geistigen Eigentum der Cognis IPManagement GmbH, der BASF SE und sonstiger BASF-Gesellschafien und bestimmte Vermögenswerte (hauptsächlich Lagerbestände und Verträge) und Mitarbeiter zahlreicher weltweiter BASF Tochtergesellschaften.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen, C 20.5 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, C 20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g.

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.03.2025 weggefallen.

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